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Erste urkundliche Erwähnung der Feuerwehr Hagen

Bereits im Jahre 1748 wurde in kurfürstlichen Verordnungen bekanntgegeben, dass brandverhütende Gesetze, Brandgerätschaften und Löschanstalten in den einzelnen Orten vorzuhalten sind.

Nach der Urkunde aus dem Jahr 1832 hatte jeder Hausbesitzer einen Ledereimer mit Namen und Hausnummer zu versehen sowie einen Feuerhaken und eine Laterne bereitzuhalten.

Seitdem ist Hagen auch nur noch ein einziges Mal komplett abgebrannt. Läuft also.

 

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